§ 1 Geltung der Bedingungen und Vertragsgegenstand
1.1. Die Software von Super Flexible Software GmbH & Co.
KG wird ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen zur Verfügung
gestellt. Spätestens mit dem Download der Software
gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2. Shareware = Prüf-Vor-Kauf Software
Der kostenlose Download der Software dient
ausschließlich dem Testen, ob die Software auf dem
System des Kunden funktioniert. Außer bei grober
Fahrlässigkeit oder nachgewiesenem Vorsatz entfällt
daher alle Gewährleistung und Produkthaftung, solange
die Software nicht bezahlt worden ist.
1.3. Der Leistungsumfang der Programme ergibt sich aus
der jeweiligen Programmbeschreibung
und ggf. aus der mitgelieferten Dokumentation (F1 =
Hilfsdatei).
§ 2 Besondere Eigenverantwortlichkeit des Kunden
2.1. Softwaretest
Der Kunde muss vor dem Kauf der Software testen, ob die
Software auf seinem Computer oder seinen Computern
ordnungsgemäß funktioniert, oder ob Inkompatibilitäten
auftreten, die zu einer gänzlichen oder teilweisen
Fehlfunktion der Software führen. Aufgrund der Vielfalt
der verschiedenen Computerarten, Gerätetreibern,
Betriebssystemversionen sowie Betriebssystemsprachen und
Versionen kann die Einsatzfähigkeit dieses Programms
nicht auf jedem System garantiert werden - auch nicht
auf Systemen, die eigentlich die angegebenen
Anforderungen der Software erfüllen. Ebenfalls können
Inkompatibilitäten mit bestimmten Computerdateien oder
Teilen daraus bestehen.
Es ist Sache des Kunden, das Programm in Betrieb zu
nehmen. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist bereit, den Kunden dabei
unentgeltlich per Email zu unterstützen und zu
versuchen, evtl. auftretende Inkompatibilitäten zu
beheben, sofern dies technisch möglich ist. Das Beheben
von Softwareproblemen und Inkompatibilitäten ist
insbesondere dann nicht möglich, wenn die Fehler nicht
auf den eigenen Computern der Super Flexible Software
GmbH & Co. KG reproduzierbar
sind.
2.2. Datensicherung
Es gehört insbesondere zur Sorgfaltspflicht des
Kunden, seine Daten hinreichend und wirksam zu schützen.
Dies bedeutet unter anderem eine regelmäßige
Datensicherung, also das Erstellen einer Kopie aller
wichtigen Daten auf einem nicht dauerhaft mit dem
Computer verbundenen Datenträger. Diese Art der
Datensicherung ist mindestens einmal täglich notwendig.
Bei der täglichen Datensicherung dürfen nicht die
Datensicherungen der Vortage überschrieben werden.
Zusätzlich ist es bei längerer Arbeit an demselben
Dokument notwendig, es während eines Arbeitstages
häufiger unter einem neuen Namen zu speichern, um
mehrere Kopieren der Datei in ihren verschiedenen
Entwicklungsstadien zu behalten. Dies minimiert mögliche
Datenverluste.
Falls dennoch Daten verloren oder beeinträchtigt worden
sind, wird Super Flexible Software GmbH & Co. KG seine Mithilfe bei der
Rekonstruktion der Daten anbieten - in einigen Fällen
sogar unentgeltlich.
2.3. Updates
Zum Verantwortungsbereich des Kunden gehört ferner,
sich in regelmäßigen Abständen, spätestens aber alle
vier Wochen, auf der Website
nach
behobenen Fehlern in der Software zu erkundigen und,
falls nötig, ein Update herunterzuladen. Allerdings muss
auch jedes einzelne Update vom Kunden daraufhin getestet
werden, ob es auf seinem Computer zuverlässig
funktioniert. Daher wird es empfohlen, immer eine Kopie
älterer Versionen zu behalten.
§ 3 Angebot
Die Angebote von Super Flexible Software GmbH & Co. KG sind stets freibleibend
und unverbindlich. Angeboten wird die Software in dem
Zustand, wie sie bereits vor dem Kauf im Internet zum
Download und Test bereit steht.
§ 4 Lieferung und Lieferungszeit
4.1. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist bemüht, die aktuellen Versionen
seiner Software ständig im Internet zum Download
bereitzustellen. Super Flexible Software GmbH & Co. KG kann aber nicht für
Verzögerungen aufgrund technischer Schwierigkeiten bei
ihm selbst oder bei seinem Internet Service Provider
haftbar gemacht werden. Der Kunde darf sich nicht allein
auf die ständige Verfügbarkeit des Download-Angebotes
verlassen, sondern muss selbst dafür sorgen, dass ihm
die heruntergeladene Softwareversion, die er auf seinen
Computern getestet und für kaufwürdig befunden hat,
jederzeit zur Verfügung steht. In dringenden Fällen kann
bei Ausfall der Website auch eine Kopie per Email
angefordert werden, wobei jedoch keine bestimmte
Lieferzeit zugesagt wird.
4.2. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde binnen
maximal einer Woche per Email einen Registriercode von
Super Flexible Software GmbH & Co. KG, mit dem er die Software dauerhaft
aktivieren kann. Der Kunde soll, falls der
Registriercode nicht nach zwei Tagen eintrifft, sich bei
Super Flexible Software GmbH & Co. KG per Email, Fax oder Telefon erkundigen, ob
die Zahlung tatsächlich eingegangen ist. Andernfalls
verlängert sich die maximale Lieferzeit des
Registriercodes entsprechend. Lieferungen des
Registriercodes auf andere Weise als per Email erfordern
eine ausdrückliche von Super Flexible Software GmbH &
Co. KG bestätigte
Vereinbarung.
4.3. Liefertermine oder -fristen für individuell
vereinbarte Softwareerweiterungen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform, E-Mail eingeschlossen.
4.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von Super
Flexible Software GmbH & Co. KG die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Krankheit, Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnung, usw. (auch wenn sie bei Lieferanten von
Super Flexible Software GmbH & Co. KG eintreten) -, hat
Super Flexible Software GmbH & Co. KG auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen Super Flexible Software GmbH
& Co. KG, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
4.5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert,
ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Super Flexible
Software GmbH & Co. KG
von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus
keine Schadenersatzansprüche herleiten.
4.6. Sofern Super Flexible Software GmbH & Co. KG die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5% p.a. des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
zumindest grober Fahrlässigkeit von Super Flexible
Software GmbH & Co. KG.
4.7. Super Flexible Software GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und
Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Einhaltung der
Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Super Flexible
Software GmbH & Co. KG
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in
Annahmeverzug, so ist Super Flexible Software GmbH & Co.
KG berechtigt, Ersatz
des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt
des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den
Kunden über.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht im Moment des Downloads oder der
Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Bei
Downloads muss sich der Kunde durch die entsprechenden
Prüfmechanismen der Software-Tools zur Verpackung von
Download-Produkten von der Unversehrtheit der
heruntergeladenen Datei vergewissern.
§ 6 Gewährleistung
6.1. Der Kunde ist darüber informiert, dass es sich bei
Software um Produkte handelt, die in einem komplexen
technischen Zusammenhang in Betrieb genommen werden. Die
korrekte Funktion hängt unter anderem von dem
verwendeten Computer, der Sprache und Version des
Betriebssystems, der installierten
Betriebssystemerweiterungen und Gerätetreibern sowie
weiteren installierten Hard- und Softwareprodukten ab.
Bei Fehlverhalten von Software und bei Abstürzen und
Datenverlusten kann es in der Regel nicht eindeutig
festgestellt, welche Software tatsächlich den
verursachenden Fehler enthält. Selbst wenn ein
Fehlverhalten allein aufgrund einer Veränderung von
Super Flexible Software GmbH & Co. KGs Software korrigiert werden kann, bedeutet
dies nicht, dass der eigentliche Fehler sich tatsächlich
innerhalb dieser Software befunden hat. Diese Tatsache
wird vom Kunden akzeptiert, und er ist sich darüber im
klaren, dass dadurch die Verwantwortung des Kunden
wächst, denn er muss selbst die Anwendbarkeit der
Software in seiner spezifischen Umgebung selbst
überprüfen.
6.2. Im Falle schwerwiegender Fehlfunktionen, die von
Super Flexible Software GmbH & Co. KG nicht innerhalb von drei Monaten behoben
werden können, hat der Kunde ein Rückgaberecht.
6.3. Gesetzliche Vorschriften und für den Kunden ähnlich
zwingende Vorgaben werden eingehalten. Weitere
Gewährleistungen - insbesondere hinsichtlich einer
bestimmten Gebrauchsfähigkeit - werden ausdrücklich
nicht übernommen.
6.4. Über die in dieser Vereinbarung geregelten
Ansprüche hinaus - gleich aus welchem Rechtsgrund -
haftet Super Flexible Software GmbH & Co. KG nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gilt
insbesondere für Folgeschäden einschließlich Verlust
oder Beschädigung von Daten, entgangenen Gewinnen oder
Verlust am Firmenwert. Super Flexible Software GmbH &
Co. KG ersetzt nicht den
Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
6.5. In jedem Fall wird, soweit zulässig, die Haftung
von Super Flexible Software GmbH & Co. KG auf den Wert der jeweiligen
Einzellieferung begrenzt. Eine unerhebliche Minderung
bleibt außer Betracht.
6.6. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit
Auslieferung eines Registriercodes.
6.7. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn
gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch
maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.
Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter
Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen
Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat
Super Flexible Software GmbH & Co. KG soweit erforderlich bei der Beseitigung
von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von
Super Flexible Software GmbH & Co. KG Debug-Versionen einzusetzen, Logdateien zu
übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
6.8. Super Flexible Software GmbH & Co. KG hat das Recht, Mängel zu beseitigen.
Dabei braucht die Beseitigung von Mängeln, die den
Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend
beeinträchtigen, erst durch Lieferung einer
weiterentwickelten Version zu erfolgen, auch wenn dieses
Update kostenpflichtig ist.
6.9. Der Kunde kann eine angemessene Frist für die
Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die
Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde im Rahmen § 6
(AGB-A) Minderung, Wandlung oder Schadenersatz
verlangen.
6.10. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme,
die der Kunde ändert oder in die er sonstwie eingreift,
es sei denn, daß der Kunde im Zusammenhang mit der
Mängelmeldung nachweist, daß der Eingriff für den Mangel
nicht ursächlich ist.
6.11. Super Flexible Software GmbH & Co. KG kann die Vergütung seines Aufwands
verlangen, soweit er aufgrund einer Mängelbeseitigung
tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.
§ 7 Schutzrechtsverletzungen
7.1. Super Flexible Software GmbH & Co. KG wird den Kunden und dessen Abnehmer
wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten,
Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn der
Entwurf des Liefergegenstandes stammt vom Kunden. Die
Freistellungsverpflichtung ist betragsmäßig auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche
Voraussetzung für die Freistellung ist, daß Super
Flexible Software GmbH & Co. KG die Führung von Rechtstreitigkeiten überlassen
wird.
7.2. Super Flexible Software GmbH & Co. KG hat wahlweise das Recht, sich von den
in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu
befreien, daß er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich
verletzten Patente beschafft oder
b) dem Kunden einen geänderten Liefergegenstand bzw.
Teile davon zur Verfügung gestellt, die im Falle des
Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw.
dessen Teil der Verletzungsvorwurf bzgl. des
Liefergegenstandes beseitigen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
8.1. Super Flexible Software GmbH & Co. KG haftet gegenüber dem Kunden,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von
ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt auch für
Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften hervorgerufen worden sind und für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings
nur insoweit als der Ersatz von mittelbaren oder
Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die
Haftung beruht auf einer ausdrücklichen Zusicherung von
Super Flexible Software GmbH & Co. KG, die den Kunden gegen ein solches Risiko
absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei
Vertragsschluß absehbaren Schaden begrenzt.
8.2. In jedem Fall bleiben hiervon unberührt die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz. Dieses wird, soweit
zulässig, durch die besondere Sorgfaltspflicht des
Kunden bei Einsatz von Software in komplexen Soft- und
Hardwareumgebungen eingeschränkt, wie in den §§ 2 und 6
beschrieben. Insbesondere kann Super Flexible Software
GmbH & Co. KG nicht für
Datenverluste haftbar gemacht werden, die durch
sorgfältig durchgeführte Datensicherungen vermeidbar
gewesen wären. Ohnehin kann Super Flexible Software GmbH
& Co. KG auch in keinem
anderen Falle für Datenverlust haftbar gemacht werden.
Darüber hinaus hat der Kunde sofort Kontakt mit Super
Flexible Software GmbH & Co. KG aufzunehmen und zu versuchen, mit
der
Hilfe von Super Flexible Software GmbH & Co. KG die Daten zu rekonstruieren. Solche Hilfe wird
Super Flexible Software GmbH & Co. KG entgeltlich oder unentgeltlich anbieten,
sofern die Aussicht auf Erfolg besteht.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Super Flexible Software GmbH
& Co. KG und dem Kunden
gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins
deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre,
wird dieses ausgeschlossen.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenener Steitigkeiten ist Neuenkirchen.
9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. |